PHYSIOTHERAPIE

ALS SEKTORALER HEILPRAKTIKER IM FACHGEBIET PHYSIOTHERAPIE

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Der sektorale Heilpraktiker in der Physiotherapie ist eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

Normalerweise ist der erste Gang des Patienten bei Beschwerden zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten und die Behandlungsart ausstellt.
Durch die Zusatzqualifikation des sekt. Heilpraktikers in der Physiotherapie wird dieser Weg erspart und der Patient kann direkt zum Therapeuten gehen, der dann die Diagnose und Therapie im physiotherapeutischen Bereich ausführt.
Bei unklarer Befundlage wird der Patient natürlich trotzdem zum Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild abklären zu lassen.

Die Leistungen des sekt. Heilpraktikers werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers können bei Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

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